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Hinweise zur LadungssicherungI. Ladungssicherung / SicherungsmittelBeim Transport auf der Straße treten aufgrund von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven Kräfte auf, die auf die Ladung einwirken. In vielen Fällen reicht die Reibungskraft dann nicht mehr aus, um die Ladung zu halten und sie gerät ins Rutschen. Ist eine Ladung erst einmal ins Rutschen gekommen, ist es möglich, dass die Ware selbst oder das Transportfahrzeug beschädigt wird und ebenso, dass der Fahrer oder auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. Daher muss vom Grundsatz her jede Ladung gesichert werden! Da die Firma Heinz Glaß Mineralöle GmbH für den ordnungsgemäß gesicherten Transport ebenso wie der Fahrer selbst die Verantwortung trägt, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir dazu angehalten sind die Sicherung der Ladung zu überprüfen. Sollten wir dabei eine ungenügend gesicherte Ladung feststellen, müssen wir nach Abwägung im Einzelfall zu unserer aber insbesondere auch zu Ihrer eigenen Absicherung den Transport der Ware unterbinden. Bei Eigenabholung möchten wir Sie daher dazu anhalten für ausreichend mitgeführte Sicherungsmittel Sorge zu tragen, um die Aushändigung der Ware gewährleisten zu können. Hilfsmittel zur Ladungssicherung:- Zurrgurte, Zurrketten u.a. In Ausnahmefällen stellen wir Ihnen derartige Hilfsmittel zur Ladungssicherung gegen einen entsprechenden Aufpreis zur Verfügung. II. HintergrundRechtliche Grundlagen der Ladungssicherung finden sich im Öffentlichen Recht (StVO, StVZO) und im Zivilrecht (HGB). Konsequenzen hieraus ergeben sich dabei nicht nur für gewerbliche Fahrer bzw. Unternehmer sondern auch für Private. § 22 StVO Ladung (auszugsweise) § 23 StVO Pflichten Fahrzeugführer (auszugsweise) § 37 UVV BGV D 29 Unfallverhütungsvorschriften (auszugsweise) Dies bedeutet, dass der Verlader und der Fahrer die Ladungssicherung auf der Basis der Richtlinie VDI 2700 durchzuführen haben und dass der Halter das Fahrzeug so ausreichend mit Ladungssicherungsmitteln auszurüsten hat, dass dies auch möglich ist. Mögliche Rechtsfolgen für den Fahrer, Halter und Verlader bei Verstoß gegen Ladungssicherungsvorschriften: - Untersagung der Weiterfahrt; Ohne großen Aufwand und mit wenigen Mitteln kann diesen Vorschriften und damit der richtigen Ladungssicherung nachgekommen werden - zum Schutz für Sie und für andere! |


